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Mai 21, 2026, 3:53 nachm. -  Achim

Gruß aus Piefkinesien! Wer davon spricht, daß der Prozeß der Rückforderung der schweizerischen Dividendensteuer volldigital abliefe, der malt die Situation schön. Ich empfinde den jetzt nötigen Ablauf immer noch als mühsam; er ist in meinen Augen allenfalls teildigital. Ich berichte mal, wie die Rückforderung der überzahlten Steuer für meine Nestlé-Aktien abgelaufen ist. Zunächst einmal muß ich meiner Bundesregierung einen Vorwurf machen: Warum nur ist dieses Thema nicht so geregelt wie in USA, nämlich daß beim einmaligen Nachweis der Ansässigkeit (die die eigene Depotbank vornimmt, die von der ausländischen Steuerbehörde diesbezüglich autorisiert ist) von Anfang an nur der anrechenbare Teil der ausländischen Steuer abgezogen wird, der ganze Erstattungszirkus also entfällt? Das würde ja auch auf allen Seiten Bürokratie sparen, beim Schweizer Fiskus, beim deutschen Fiskus und bei mir. Nein, so weit sind wir im Verhältnis CH - D noch nicht. Der schlaue Anleger hat seine Schweizer Aktien bei einer Depotbank, die mir der Dividendenabrechnung gleich kostenlos den Tax-Voucher mitschickt, in meinem Fall ist das die ING. Consors tut das auch. Daß dieses jämmerliche Blatt nicht bei allen Banken gleich mitgeschickt wird, halte ich für eine Frechheit. Mag schon sein, daß es die Bank nennenswert Geld kostet, das Blatt im Einzelfall mit einem speziellen computerisierten oder manuellen Prozeß nachzuliefern; es gleich an das Dividenden-PDF dranzuhängen, kostet die Bank aber praktisch nichts, mittlerweile noch nicht einmal mehr das Blatt Papier. Der Piefke meldet sich bei der schweizerischen Steuerverwaltung an und füllt online das Erstattungsformular aus. Den Namen weiß der Computer, den Eintrag vom letzten Jahr bietet er nicht an. Das darf noch besser werden! Offenbar ist dieses Internet auch für die Schweiz Neuland. Den Tax-Voucher, den man von seiner Bank bekommen hat (Man hat ihn mittels PDF-Tool aus der mehrseitigen Dividendenbescheinigung herausgeschnitten), lädt man als PDF hoch. Der Computer schickt einem dann ein PDF-Formular zur Wohnsitzbestätigung zu, den man bei seinem Wohnsitzfinanzamt stempeln lassen möge. Der Antrag ist damit vorläufig eingereicht. Bearbeitet wird er dann, wenn die Wohnsitzbescheinigung vorliegt. Hier endet dann erstmal die digitale Phase und das gute, alte Papier kommt wieder ins Spiel. Man soll das Formular nämlich ausdrucken und händisch unterschreiben, es dann so ans Finanzamt schicken. Das hat mich geärgert, also habe ich das PDF in ein JPG gewandelt (weil ich keinen PDF-Editor habe), Wohnort, Datum und meine eingescannte Unterschrift eingesetzt und das modifizierte JPG dann wieder in ein PDF gewandelt. Neuerdings kann man mit piefkinesichen Finanzämtern per geschützter E-Mail kommunizieren. Das habe ich gemacht, das ausgefüllte Formular also elektronisch ans Finanzamt geschickt und dazugeschrieben, daß sie mir es gern per elektronischer Post zurückschicken können. Das hat mein Finanzamt aber nicht geschafft; zwei Wochen später trudelte ein Brief ein, in dem das ausgedruckte und gestempelte Formular steckte. Das habe ich dann auf den Scanner gelegt (also wieder ein PDF davon gemacht, wie es der Schweizer Fiskus wünscht), mich wieder auf dessen Internetseite eingeloggt und diese Datei hochgeladen. Damit war mein Antrag nunmehr komplett, zwei Wochen später war das Geld da. Dabei ist aber (zumindest für Piefkes) wieder etwas zu beachten: Die Erstattung erfolgt in CHF, und die Umwandlung in EUR muß unglaublich schwierig sein. Die meisten Banken verlangen für diesen Vorgang um die 12,50 €; manche auch bis zu 25 €. Weil ich nach einer Bank gesucht habe, die das günstiger macht, habe ich dafür lediglich 1,50 € bezahlt (nämlich bei der comdirect, meines Wissens macht es die Postbank ähnlich günstig). Gut, das ist weniger kompliziert als früher, aber immer noch ärgerlich aufwendig und teuer. Siehe oben: Bei US-Dividenden geht das leichter. Das mit der CH genauso zu regeln, wäre wohl die Aufgabe der deutschen Bundesregierung.

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