Beitragsbild Schweizer Quellensteuer Österreich

Mein How-To für Privatanleger, um sich die Quellensteuer für Schweizer Aktien zurückzuholen

Autor: The Dividend Post (Clemens)
23 August 2023

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung (Neudeutsch: How-To) möchte ich erläutern, wie ich mir die Quellensteuer aus der Schweiz zurückhole. Zunächst möchte ich kurz umreißen, warum ich unser westliches Nachbarland Schweiz aus Perspektive eines privaten Investors aus mehrerlei Hinsicht sehr wertschätze.

Da wären in erster Linie solide, in ihrer Branche etablierte Unternehmen, die im relevanten Markt oftmals eine führende Rolle im globalen Wettbewerb einnehmen. Das gilt sowohl für den Large- als auch den Mid- und Small-Cap-Bereich. Um die Bedeutung des Schweizer Aktienmarktes hervorzuheben, bediene ich mich eines simplen Vergleichs auf Basis der Marktkapitalisierung.

Eine wichtige Anmerkung: der damit verbundenen Einschränkungen, dass hier lediglich der Streubesitz (free float) Berücksichtigung findet, bin ich mir beim Blick auf den Größenvergleich bewusst. Angereichert mit den Daten zur Bevölkerungsgröße des Landes und der Wirtschaftskraft, ausgedrückt durch das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, ergibt sich folgender Überblick über die drei Leitindices der D-A-CH-Region.

SMI bzw. CH DAX bzw. GER ATX bzw. AUT
Gesamtmarktkapitalisierung in Mrd. € 1 310 1 456 86
Anzahl Unternehmen 20 40 20
Avg. pro Unternehmen in Mrd. € 65,5 36,4 4,3
Gesamtbevölkerung 2022 in Mio. 8,81 84,4 9,10
Bruttoinlandsprodukt 2022 pro Kopf in € 50 990 41 130 44 128

Anmerkung: Die „BIP pro Kopf“ Zahlen sind nach Kaufkraftstandard berechnet und stammen aus dieser Quelle

Oftmals geht mit einer breiteren Länderdiversifikation auch die Ambition einher, außerhalb der Heimatwährung und/oder der Leitwährung US-Dollar zu investieren. Der Ruf des Schweizer Frankens als stabile und krisensichere Währung darf als Äquivalent zum allgemeinen Vertrauen in die wirtschaftliche und politische Stabilität des Landes interpretiert werden. Die Schweiz fungiert als Synonym für den sprichwörtlich „sicheren Hafen“.

Dieser Umstand führt seit Jahrzehnten zu einem enormen Aufwertungsdruck für den Schweizer Franken, der zwar für eine kurze Periode von 2011 bis 2015 künstlich durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) in einem engen Band gehalten wurde, aber seit Januar 2015 nochmals mit einem großen Satz aufwertete. Der Mindestkurs von 1 Euro zu 1,20 CHF wurde damals abrupt aufgehoben, was für gravierende Turbulenzen auf und abseits des Aktienmarktes sorgte. Besonders für jene Häuslbauer, die damals – und eventuell auch noch heute – ihren Fremdwährungskredit in Schweizer Franken bei einer österreichischen Bank hielten, verteuerte sich die Kreditschuld durch eine fatale Fehlspekulation immens. In manchen Staaten sah sich die Politik bemüht, in den Kreditmarkt durch härtere regulatorische Bedingungen bei der Vergabe von Immobilienfinanzierungen einzuschreiten.

Schweizer Franken

Quelle: Google Finance

Das Investment und die Schweizer Quellensteuer

Nachdem die Bedeutung des Schweizer Kapitalmarktes und der eidgenössischen Landeswährung zumindest aus der Vogelperspektive betrachtet wurden, sehen wir uns kurz an, für welche Unternehmen eine solide Dividendenhistorie überhaupt vorliegt. Namen wie Roche, Novartis, Nestlé oder Lindt & Sprüngli springen einem ins Auge, wählt man als Selektionskriterium die Schweiz im DGI-Screener aus:

Schweizer Unternehmen DGI Screener

Quelle: DGI-Screener

Also: was hält uns denn nun ab in Qualitätsunternehmen „founded in Switzerland“ zu investieren? Mit dem Erhalt der ersten Dividendenabrechnung könnte das wohl stärkste Gegenargument vortrefflich ins Feld geführt werden. Am unten dargestellten Beispiel ist ersichtlich, dass von der Bruttodividende iHv. CHF 186 lediglich CHF 97,65 netto bei mir am Verrechnungskonto tatsächlich landen. In anderen Worten ausgedrückt: insgesamt 47,5 Prozent werden mir von beiden Alpenrepubliken abgezwackt.

Dividendenabrechnung

Doch diesem ersten Schockmoment, den die Unvorbereiteten zu verdauen haben, können wir Privatanleger mit eigener Kraft entgegenwirken. Mit wenig Zeitaufwand und dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich (welches ebenso für Deutschland in Kraft ist) und der Schweiz lassen sich die 20 Prozent an zu viel bezahlter Steuer auch wieder zurückholen. Damit befindet sich die steuerliche Belastung de facto bei 27,5 Prozent, zusammengesetzt aus 15 Prozent anrechenbarer Quellensteuer und 12,5 Prozent Kapitalertragssteuer an den österreichischen Fiskus.

Die Erstattung der Quellensteuer aus der Schweiz kann in einem Antrag für insgesamt drei Jahre beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für beispielsweise die Periode 2020 bis 2022 könnte noch bis spätestens Ende 2023 eingebracht werden.

Ob jemand für ein einzelnes Jahr, zwei Jahre oder höchstens drei Jahre den Antrag stellt, hängt wohl von der Summe der zu erhaltenden Dividende(n) ab. Selbst wechselte ich den Modus von anfangs drei auf nun alle zwei Jahre.


Die Bestellung der Tax Voucher

Wenn die erste Dividende am Verrechnungskonto eintrudelt, kann man sich erstmals konkrete Gedanken über die Rückholung machen. Für jede Rückerstattung zu viel bezahlter Quellensteuer benötigen wir einen sogenannten Tax-Voucher. Da kennen die Schweizer Steuerbehörden seit 2008 kein Zittern:

Tax Voucher Requirement

Manche Banken bieten diese Dienstleistung gratis an und andere Broker verlangen dafür Geld. Mein Rat: einfach vorab beim Broker des Vertrauens in das Preis- und Leistungsverzeichnis hineinschauen oder per Mail rückfragen.

Die DADAT Bank* ist ein steuereinfacher Broker, der für den gebotenen Service ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet. Insbesondere bei Einzeltiteln, die einen Tax Voucher wie im Falle der Schweiz verlangen, bietet die DADAT einen kundenorientierten Zugang. Nach meinen selbstgemachten Erfahrungen wurden bis dato die Tax Vouchers kostenlos zur Verfügung gestellt, welche ich auf unkompliziertem Wege per E-Mail anfordere.

Tax Voucher Beispiel

Der Antrag auf Rückerstattung

Den Erstattungsantrag findet ihr auf der offiziellen Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Zum Ausfüllen des sogenannten Formulars 84 braucht es die kostenlose Software Snapform Viewer. Nach erfolgreicher Installation kann das Formular am eigenen Rechner bearbeitet werden.

In der oberen Hälfte auf der ersten Seite des Formulars gebe ich zunächst die Jahre an, auf die sich dieser Antrag zur Rückerstattung bezieht und ob es sich um einen erstmaligen oder sich wiederholenden Antrag handelt. Danach folgen zwei nahezu idente Blöcke mit Angabe personenrelevanter Daten des Antragstellers (Name, Wohnsitz) sowie die Bankverbindung. Denn hierhin soll ja bestenfalls das Geld überwiesen werden.

Formular 84 Teil 1 Seite 1

Anschließend, quasi in der unteren Hälfte derselben Seite, trage ich die einzelnen Wertpapierpositionen, das Kaufdatum, die Aktienanzahl, die Höhe der Dividende je Aktie, den Zahltag sowie den Gesamtwert ein. Die verbleibenden Felder errechnet das Formular auf Basis der eingetragenen Informationen von selbst.

Formular 84 Teil 2 Seite 1

Als Beilagen kommentiere ich im dafür vorgesehenen Feld:

  • Tax Voucher für die Jahre 2020, etc.
  • Dividendenbelege für die Jahre 2020, etc.

Belege Requirement

Auf der zweiten Seite des Formulars gilt es noch ein paar Fragen zu beantworten. Meine Antworten sind dem folgenden Screenshot zu entnehmen:

Formular 84 Seite 2

Die dritte und letzte Seite des amtlichen Formulars beinhaltet eine Lese- bzw. Ausfüllhilfe, welche nicht Bestandteil der weiteren Schritte ist.

Nun das Dokument als PDF speichern und in vierfacher Ausfertigung ausdrucken. Hierzu muss nichts extra eingestellt werden, sondern einfach das PDF vollständig ausdrucken. Die Kopie ist für mich als Antragsteller – oder wie heißt es so schön im Beamtendeutsch: „Ertragsgläubiger“ – und ist jedoch für den weiteren Prozess belanglos.

Wichtig: die Formulare jeweils auf Seite 1 brav unterschreiben, damit die gemachten Angaben auch offiziell als bestätigt gelten.

Der Weg zum Finanzamt

Nun hat man endlich das ganze Konvolut an Dokumenten bereit für die Korrespondenz mit der Finanzadministration. In meinem Fall heißt das dem zuständigen Finanzamt in Mödling einen kurzen Besuch abzustatten, damit die Erstattungsanträge intern an die verantwortliche Stelle in Eisenstadt weitergeroutet werden. Seit dem Ausbruch der Coronapandemie bedarf es einer Terminvereinbarung im Vorhinein. Hier der Link zu den Detailinformationen wie Adressen und Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte. Life-hack: immer freundlich sein zu den Damen und Herren der Finanzbürokratie. Egal welche Fragen gestellt werden. Egal welche!

Der Weg in die Schweiz

In der Regel kommt von der Finanz wenige Tage später Post retour. Erwartungsgemäß bestätigen die Eisenstädter mein Ansuchen mit den darin enthaltenen Angaben. Landsleute eben! Offiziell wird mir die erforderliche „Bestätigung des Finanzamtes Eisenstadt an die Eidgenössische Steuerverwaltung“ mit Stempel und Unterschrift erteilt.

Die beiden, nun bestätigten Erstattungsanträge mit der Bemerkung im rechten Eck des Formulars „Exemplar für die Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern“ stecke ich samt den angegebenen Belegen in einen Briefumschlag (für die ganz Neugierigen: DIN C4 ohne Fenster, weiß, haftklebend) und sende diesen an die folgende Adresse:

Eidgenössische Steuerverwaltung

Eigerstrasse 65

3003 Bern

Schweiz

Letzter Akt: die Rückerstattung landet am Konto

Damit wechsle ich vom Aktiv- in den Passivmodus und harre sehnsüchtig dem Posteingang folgenden Schreibens:

Feedback Eidgenössische Steuerverwaltung

Wenige Tage später geht die rückerstattete Quellensteuer auf meinem Konto ein. Je nach Bank fallen Fremdspesen für die Auslandsüberweisung bzw. die Konvertierung von Schweizer Franken in den Euro an. Wenn ich es richtig im Kopf behalten habe, waren es in meinem Fall ca. 10 Euro beim letzten Mal.

Voilá! Das Werk ist vollbracht. Auf ein nächstes Mal in zwei Jahren…

PS: Wenn Du Dich fragst, ob das Ganze nicht auch elektronisch vonstattenginge? Für unsere nördlichen Nachbarn aus Deutschland ist der gesamte Prozess mittlerweile von Papierform („Formular 85“) auf ein elektronisches Verfahren umgestellt worden. Beim erstmaligen Zurückholen muss man bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter folgender Adresse ein Benutzerkonto erstellen: https://eportal.admin.ch/. Nach dem Login geht es auch schon los mit persönlichen Daten angeben, Antrag befüllen, Belege und Tax Voucher hochladen,…

Selbstredend sind alle geschilderten Details lediglich meine persönlichen Erfahrungen und stellen in keiner Form eine Steuerberatung dar.



Meidest Du Schweizer Aktien wegen der Quellensteuer? Welche Erfahrungen hast Du gemacht? Ich freue mich auf eure Kommentare.

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4 Kommentare wurden geposted.
24. August 2023 21:22 - MJ  

Hallo Clemens,

danke für die Info.
Ich habe es jetzt schon zweimal von Deutschland aus durchgeführt.
Es hat alles ohne Probleme funktioniert und ging auch immer relativ schnell.

Eine kleine Ergänzung noch. Ich habe beide Male kein Tax Voucher benötigt.
Ich habe nur die Dividenden Abrechnung hochgeladen und es hat trotzdem funktioniert.

VG Michael

Antworten
29. August 2023 21:43 - (Clemens) The Dividend Post  

Hallo Michael,

vielen Dank für Deinen Besuch und Kommentar! Einmal das Procedere durchgemacht, malen die Mühlen der Bürokratie recht schnell und das Geld landet rasch am Konto.

Vielen Dank auch für die geteilte Erfahrung ohne Tax Voucher. Im Zweifelsfall kann ja diese Variante auch gespielt werden, wenn man sich die Kosten für die Tax Voucher sparen möchte.

Liebe Grüße
Clemens

24. August 2023 22:56 - Martin  

Ich bedanke mich für deinen Beitrag! Aber letztendlich ist der Aufwand schon abschreckend. Bei Flatex zb kostet der Voucher 15.9€ und ist somit nicht unerheblich. Bremst die Dividenden Euphorie

Antworten
29. August 2023 21:40 - (Clemens) The Dividend Post  

Hallo Martin,

das kann ich nachvollziehen. In der Tat ist dieses Thema leider nach wie vor eine mühsame Sache für den Privatanleger. Das war auch meine Kernmotivation für diesen Beitrag, ein wenig Licht ins Dunkeln aus der Perspektive eines österreichischen Anlegers zu bringen.

Nur nicht von solchen Dingen bremsen lassen! Es gibt genügend Alternativen.

Liebe Grüße
Clemens

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